Die ästhetische Chirurgie, im Volksmund und den Medien oft auch als „Schönheitschirurgie“ bezeichnet, ist ein Teilgebiet der plastischen Chirurgie. Die Entscheidung, ob sich ein kosmetisches Problem durch eine Operation oder eine nicht-operative Behandlung am besten lösen lässt setzt voraus, dass sich der behandelnde Arzt mit den anerkannten chirurgischen und konservativen Verfahren auskennt. Deshalb empfiehlt sich vor jedem ästhetischen Eingriff die Beratung durch einen erfahrenen Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Die Facharztbezeichnung bürgt dafür, dass der Arzt eine fundierte Ausbildung auf diesem Spezialgebiet besitzt.
Vorsicht ist geboten, wenn sich ein Arzt als „Schönheitschirurg“ bezeichnet. Dieser Titel ist rechtlich nicht geschützt und kann daher von jedem Arzt auch ohne nachgewiesene Ausbildung auf dem Gebiet der ästhetischen Chirurgie getragen werden. Er wird daher überwiegend von Ärzten verwendet, die keinen Facharzttitel für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie besitzen und sich ihr Wissen teilweise in „Wochenendkursen“ angeeignet haben. Es ist offenkundig, dass hierdurch nicht die gleiche Ausbildungsqualität erreicht werden kann, wie sie eine langjährige Facharztausbildung zum plastischen Chirurgen und die anschliessende kontinuierliche Weiterbildung auf diesem Spezialgebiet gewährleisten.